Wechselkennzeichen - Autoschlüssel und Papiere liegen auf Kennzeichnen

Fahren mit dem Wechselkennzeichen

  • ganzjährige Nutzung von Wohnmobilen und Oldtimern möglich
  • Versicherungsschutz individuell wählbar
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Wechselkennzeichen

Erfahren Sie mehr über die Nutzung eines Wechselkennzeichens und die damit verbundenen Vorteile.

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Die Wechselkennzeichenregelung für privat genutzte Fahrzeuge erlaubt den Gebrauch von zwei Fahrzeugen mit einem Kennzeichen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Kennzeichenteilen: Der kleinere fahrzeugbezogene Teil trägt eine Unterscheidungsziffer und wird fest am jeweiligen Wechselfahrzeug montiert. Der größere aufsteckbare Kennzeichenteil gilt für beide Wechselfahrzeuge. Er kann getauscht werden und muss am jeweils "aktiven" Fahrzeug angebracht sein. Wechselfahrzeuge dürfen nur mit vollständigem Wechselkennzeichen genutzt oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Wechselkennzeichen in Deutschland

In Deutschland ist die Nutzung eines Wechselkennzeichens - im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz - nicht mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden. Wechselkennzeichen können zudem ausschließlich für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse genutzt werden z. B. ein Kennzeichen für zwei Autos, ein Nummernschild für Pkw und Wohnmobil oder ein Nummernschild für zwei Krafträder. Die Kombination Wechselkennzeichen Auto und Motorrad/Kraftrad ist nicht zulässig. Für Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen dürfen ebenfalls keine Wechselkennzeichen vergeben werden.

Häufige Fragen zum Thema Wechselkennzeichen

Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Wechselkennzeichen. Natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch gerne an einen DEVK-Berater in Ihrer Nähe wenden. Er hilft Ihnen gerne kompetent und zuverlässig weiter.

Jedes Wechselfahrzeug muss gesondert zugelassen werden und erhält eigene Fahrzeugpapiere. Für die Zulassung benötigen Sie je Fahrzeug eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese muss für Wechselkennzeichen gültig sein. Die eVB erhalten Sie beim DEVK-Berater in Ihrer Nähe.

Um Wechselfahrzeuge bei der DEVK zu versichern, wenden Sie sich bitte an einen DEVK-Berater in Ihrer Nähe. Dort werden Sie umfassend beraten. Für jedes Wechselfahrzeug ist ein separater Antrag zu stellen. Bestehende Verträge bei der DEVK müssen umgestellt werden.

Ein Wechselfahrzeug darf nur mit vollständigem Wechselkennzeichen genutzt und im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Nicht genutzte Wechselfahrzeuge ohne vollständiges Kennzeichen sollten auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abgestellt werden. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Bitte bedenken Sie auch, dass die Nutzung eines Wechselfahrzeugs ohne vollständiges Kennzeichen Ihren Versicherungsschutz beeinträchtigen kann.